Erklärung zur Barrierefreiheit

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Testauftrags für die Domain www.kpz-nuernberg.de eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt.

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

 

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 09.08.2023 erstellt.

 

Allgemeine Hinweise

Das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg (KPZ) bemüht sich, ihren Internetauftritt unter www.kpz-nuernberg.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des BayBGG (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz) und der BayEGovV (Bayerische E-Government-Verordnung) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter www.kpz-nuernberg.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.kpz-nuernberg.de ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen der BayEGovV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Das KPZ arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:

Prüfschritt

Ergebnis

9.1.1.1 Alternativtext für Nicht-Text-Inhalt

Eher nicht erfüllt

9.1.3.1 Info und Beziehungen

Teilweise erfüllt

9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt

Nicht erfüllt

9.2.1.1 Tastaturbedienbar

Teilweise erfüllt

9.2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden

Nicht erfüllt

9.2.4.2 Seite mit Titel

Teilweise erfüllt

9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge

Teilweise erfüllt

9.2.4.7 Fokus sichtbar

Nicht erfüllt

9.4.1.2 Name, Rolle, Wert

Teilweise erfüllt

 

Nicht barrierefreie PDF

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.

 

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BayEGovV vereinbar sind.

Senden Sie uns eine E-Mail an: kpzadmin@gnm.de
oder rufen Sie uns an unter: (0911) 1331 246

 

Schlichtungsstelle / Durchsetzungsstelle

Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antworte nicht ausreichen, haben Sie das Recht eine Schlichtungsstelle bzw. Durchsetzungsstelle einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können. Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Die zuständige Durchsetzungsstelle ist:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail bitv@bayern.de
Website:

www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html