Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das KPZ ist stets darum bemüht, dass die von uns durchgeführten Veranstaltungen reibungslos und zur vollsten Zufriedenheit unserer Kund´*innen stattfinden. Um Unklarheiten und Missverständnisse schon im Ansatz zu vermeiden, haben wir auf dieser Seite unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hinterlegt. Bei Buchung einer unserer Veranstaltungen erkennen unsere Kund*innen die in den AGB aufgeführten Bedingungen an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunst- und Kulturpädagogischen Zentrums der Museen in Nürnberg (KPZ), einer gemeinsamen Einrichtung der Stadt Nürnberg und der Stiftung Germanisches Nationalmuseum
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle vom KPZ angebotenen Veranstaltungen.
Dazu zählen alle sog. „öffentlichen“ Veranstaltungen (Führungen, Kurse), die das KPZ allgemein – d. h. unabhängig von einer individuellen Buchung – anbietet. Diese öffentlichen Veranstaltungen können anmeldefrei oder anmeldepflichtig sein.
Außerdem zählen dazu alle individuell buchbaren Veranstaltungen (Einzel-/Gruppenführungen, Führungen für Schulklassen, Kindergeburtstage), die nur nach entsprechender Buchung durchgeführt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
- Bei anmeldefreien öffentlichen Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die Bezahlung des Veranstaltungsentgelts an der Kasse zustande.
- Bei anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen kommt der Vertrag entweder durch Online-Kauf eines Veranstaltungstickets oder durch die Anmeldung des Teilnehmenden und die Annahme der Anmeldung durch das KPZ zustande. Die Anmeldung kann telefonisch oder in Textform (z. B. per E-Mail, Brief oder Fax) oder durch Online-Reservierung erfolgen. Für die Annahmeerklärung des KPZ ist ebenfalls keine besondere Form erforderlich, sie kann online, telefonisch oder in Textform erfolgen. Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmendenzahl kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird.
- Die Anmeldung zu einem anmeldepflichtigen mehrteiligen öffentlichen Kurs gilt für alle zum Kurs gehörigen Termine. Es wird keine Kostenreduktion gewährt, wenn Teilnehmende einzelne Termine eines Kurses nicht wahrnehmen können.
- Die maximale Teilnehmendenzahl an den öffentlichen Veranstaltungen ist beschränkt. Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen, unabhängig von der Art der Buchung, in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei nicht anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen werden die Teilnahmetickets in der Reihenfolge des Erscheinens der Teilnehmenden an der Kasse verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung, wenn die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist und keine Tickets mehr verkauft werden können.
- Das KPZ teilt den Kund*innen mit, falls eine Anmeldung aus Kapazitätsgründen nicht mehr berücksichtigt werden kann. Eine Online-Reservierung ist nicht mehr möglich, wenn das Kontingent an Tickets erschöpft ist.
- Bei individuell buchbaren Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die Buchungsanfrage der Kund*innen und die Buchungsbestätigung durch das KPZ zustande. Die Buchungsanfrage kann telefonisch oder in Textform (z. B. per E-Mail, Brief oder Fax) oder durch das Ausfüllen des Formulars auf der Website des KPZ erfolgen. Die Buchungsbestätigung durch das KPZ erfolgt stets schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax und erst, nachdem eine freiberufliche museumspädagogische Fachkraft die Durchführung bestätigt hat.
- Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind die in den Programmen ausgewiesenen Altersbeschränkungen zu beachten.
§ 3 Gruppenpreise und Gruppengröße
- Die Preise für Gruppenführungen verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, für Gruppen von 2 bis max. 25 Personen.
- Sofern ein Gruppenentgelt vereinbart ist, bleibt es bei diesem Entgelt in voller Höhe, auch wenn sich die Teilnehmendenzahl reduziert.
- Schulklassen können für museumspädagogische Veranstaltungen grundsätzlich nicht zusammengelegt werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Veranstaltung des KPZ ist vor Beginn der Veranstaltung an der Kasse des jeweiligen Museums zu entrichten. Ist eine Rechnungsstellung vereinbart, ist das Entgelt innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das Konto des KPZ zu überweisen.
§ 5 Stornierungsbedingungen
- Für Stornierungen von individuell gebuchten Veranstaltungen durch Kund*innen gelten folgende Regelungen:
1.1. Die Stornierung ist nur wirksam, wenn sie in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax) erfolgt. Telefonische Stornierungen sind nicht wirksam.
1.2. Findet die Veranstaltung an einem Dienstag oder Mittwoch statt, muss die Stornierung spätestens am Freitag der vorangehenden Woche bis spätestens 12:00 Uhr beim KPZ eingehen. Bei sonstigen Veranstaltungen muss die Stornierung mindestens 96 Stunden vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin beim KPZ eingehen.
1.3. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist deren Zugang beim KPZ. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Stornierungserklärung beim KPZ obliegt den Kund*innen.
1.4. Nur bei Einhaltung der in Ziff. 1.2 geregelten Fristen werden für die Veranstaltung keine Kosten fällig bzw. eine von den Kund*innen bereits erfolgte Zahlung zurückerstattet (= kostenfreie Stornierung).
1.5. Werden die in Ziff. 1.2 geregelten Fristen für die Stornierung nicht eingehalten, müssen die Kund*innen das vereinbarte Entgelt bezahlen. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn.
1.6. Unabhängig von den in Ziff. 1.2 geregelten Fristen ist eine kostenfreie Stornierung dann möglich, wenn die Kund*innen aus von ihnen nicht zu vertretenden schwerwiegenden Gründen den Veranstaltungstermin nicht wahrnehmen können.
1.7. Bei Verspätung der Gruppe beträgt die Wartezeit der museumspädagogischen Fachkraft max. 15 Minuten. Nach Ablauf dieser Wartezeit kann die Durchführung der Führung nicht mehr beansprucht werden.
- Für Stornierungen von anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen durch Teilnehmende gelten folgende Regelungen:
2.1. Vorab online oder an der Museumskasse bezahlte Teilnahmetickets für öffentliche Veranstaltungen können nicht storniert werden.
2.2. Eine Ausnahme gilt für mehrteilige anmeldepflichtige öffentliche Kurse. Diese können kostenfrei mit einer Frist von 96 Stunden vor Kursbeginn storniert werden, wenn die Teilnehmenden aus von ihnen nicht zu vertretenden schwerwiegenden Gründen die Kurstermine nicht wahrnehmen können.
§ 6 Rücktritt des Veranstalters aus wichtigem Grund
Das KPZ ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn die Veranstaltung aus vom KPZ nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Erkrankung der freiberuflichen museumspädagogischen Fachkraft, Sperrung der vorgesehenen Räumlichkeiten oder höhere Gewalt abgesagt werden muss. Im Fall des Rücktritts des KPZ werden bereits gezahlte Entgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Kund*innen in diesen Fällen nicht zu.
§ 7 Verschiebung von Veranstaltungen
Das KPZ behält sich vor, aus triftigen Gründen wie z. B. starkem Andrang von Besucher*innen oder kurzfristigem Ausfall von freiberuflichen museumspädagogischen Fachkräften, Veranstaltungen um bis zu 30 Minuten nach dem vorgesehenen Termin zu verschieben, soweit dies den Kund*innen zumutbar ist. Dies führt nicht zur Reduzierung des Entgelts.
§ 8 Durchführung / Haftung
- Das KPZ ist für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung verantwortlich. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt des KPZ unter www.kpz-nuernberg.de enthaltenen Veranstaltungsdaten wird jedoch keine Gewähr übernommen.
- Jegliche Haftung des KPZ, dessen Gesellschafter (Stadt Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum), Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden der Teilnehmenden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KPZ, dessen Gesellschafter (Stadt Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum), Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kein Haftungsausschluss besteht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Teilnehmenden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des KPZ, dessen Gesellschafter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Das KPZ ist nicht verantwortlich für den Zustand und die Beschaffenheit der Räumlichkeiten der jeweiligen Museen, in denen Veranstaltungen des KPZ durchgeführt werden. Die Verkehrssicherungspflicht liegt insofern alleine und ausschließlich bei den Museen selbst bzw. bei dessen Trägern.
- Eine Ausnahme hiervon gilt für die speziellen Veranstaltungsräume des KPZ im Germanischen Nationalmuseum und im Spielzeugmuseum. Bei diesen obliegt dem KPZ auch die Verkehrssicherungspflicht. Für aus der Verletzung dieser Pflicht resultierende Schäden gelten Nr. 1, Sätze 2 und 3 entsprechend.
- Alle Teilnehmenden der Veranstaltungen des KPZ müssen die Hausordnung des jeweils besuchten Museums einhalten. Bei Teilnahme von Minderjährigen sind deren jeweilige Aufsichtspflichtige für die Einhaltung der Hausordnung durch die Minderjährigen verantwortlich. Bei Veranstaltungen für Schulklassen liegt die Aufsichtspflicht bei der Lehrkraft, bei Kinder- und Jugendgruppen bei der Leitung der Gruppe. Werden Minderjährige bei außerschulischen Veranstaltungen museumspädagogisch betreut, ohne dass dabei sonstige aufsichtspflichtige Personen anwesend sind, sind die betreuenden freiberuflichen museumspädagogischen Fachkräfte aufsichtspflichtig.
- Wird bei einer Veranstaltung die Hausordnung des jeweils besuchten Museums missachtet, werden Anweisungen des Museumspersonals ignoriert oder wird ein Verhalten gezeigt, das Museumsobjekte und Personen gefährdet, sind sowohl das Personal des jeweils besuchten Museums als auch die freiberuflichen museumspädagogischen Fachkräfte dazu angehalten, die Veranstaltung sofort zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten KPZ-Gebühr oder des Museumseintritts.
§ 9 Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Forderungen des KPZ ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung der Kund*innen ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Das KPZ ist berechtigt, die für die Buchung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten nach Maßgabe des Bayerischen Datenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern, zu nutzen und an mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben des KPZ erforderlich ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Soweit es rechtlich zulässig ist, wird als Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des KPZ vereinbart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.